Beglaubigte Übersetzung, der Notar und die Notwendigkeit einer Apostille

Eine beglaubigte Übersetzung wird von der SemioticTransfer AG schnell und zweifelsfrei angefertigt, egal für welchen Zweck Sie ebendiese benötigen. Voraussetzung für eine beglaubigte Übersetzung ist stets der Bedarf der Kunden und die juristische Notwendigkeit für eine ebensolche. Sofern Sie sich demnach bei der betreffenden Stelle erkundigt haben, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden und wir fertigen Ihnen die beglaubigte Übersetzung gemäss Ihren Wünschen und Anforderungen an.

Neben einer beglaubigten Übersetzung verlangen manche Stellen weiterhin eine sogenannte notarielle beglaubigte Übersetzung. Dies bedeutet, dass das von uns für Sie übersetzte und mit dem Original übereinstimmende Dokument weiterhin von einem Notar beglaubigt werden muss. Dies wird von manchen öffentlichen Instituten in geringen Fällen ebenfalls verlangt.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Apostille dar, die meist für öffentliche Dokumente im Ausland verlangt wird. Die Apostille stellt dabei die internationale und notarielle Beglaubigung der Übersetzung dar. Für das Zielland brauchen Sie deshalb in bestimmten Fällen eine solche Apostille, die von der Staatskanzlei ausgestellt wird und die Echtheit der Unterschrift sowie das Siegel authentifiziert. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Apostille lediglich in den Ländern gültig ist, die dem Haager Übereinkommen (1961) beigetreten sind. Sollte das Zielland dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sein, benötigen Sie eine ausländische diplomatische oder konsularische Beglaubigung.

Die SemioticTransfer AG steht Ihnen bei Fragen bezüglich einer beglaubigten Übersetzung gerne zur Verfügung. Wichtig für Sie ist die Frage nach den entsprechenden Anforderungen im Zielland in Bezug auf die entsprechend vorzunehmende Übersetzung, Beglaubigung oder notarielle Beglaubigung und Apostille. Sobald Sie Klarheit ob Ihrer benötigten Dokumentenabschrift und -übersetzung haben, können Sie uns diesbezüglich konsultieren.

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