Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist eine rechtswirksame und inhaltlich identische Übersetzung des Originaldokuments. Die Übersetzung wird von qualifizierten Übersetzungsprofis vorgenommen und danach notariell beglaubigt.
Notariell beglaubigte Übersetzungen werden benötigt, wenn Sie Dokumente bei Gerichten, Behörden, Ämtern, Universitäten oder Botschaften einreichen müssen. Zum Beispiel erfordern eine Heirat mit einer ausländischen Person, ein Handelsvertrag mit internationalen Unternehmen oder ein Auslandsstudium beglaubigte Übersetzungen.
Die Besonderheit von beglaubigten Übersetzungen ist, dass die Übersetzer zusätzlich zu ihrem Übersetzerdiplom über Kenntnisse der Rechtssprache verfügen. Das bedeutet, dass sie jegliche Anordnungen und Vorschriften hinsichtlich der Form, des Layouts und Individualitäten Ihres Dokumentes kennen. Ihr Dokument weist daher immer einen Zusatz auf, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt und vollständig dem Original gleichkommt. Dies ist für die Rechtsgültigkeit des Dokumentes erforderlich.
SemioticTransfer liefert anerkannte beglaubigte Übersetzungen in 40 Sprachen. Dazu zählen unter anderem Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Türkisch, Albanisch und Chinesisch.
Geburtsurkunden, Geburtsscheine, Eheregister, Heiratsurkunden, Scheidungskonventionen, Scheidungsverträge, Mietverträge, Zeugnisse, Diplome, Wohnsitzbescheinigungen, Papiere für Immigration, Emigration und Einbürgerungen, Strafregisterauszüge, Ausweise, Pässe und Visabescheinigungen.
Unser fachlich qualifiziertes Übersetzungsteam besteht aus muttersprachlichen Fachpersonen. Somit gewährleisten wir, dass unsere Übersetzungsexperten den Anforderungen Ihres Auftrages maximal gerecht werden können.
Die Bearbeitungszeit für Ihre beglaubigte Übersetzung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nach Art der gewünschten Dienstleistung benötigen wir standardmässig drei bis fünf (3-5) Arbeitstage ab Zahlungseingang für die Fertigstellung Ihrer beglaubigten Übersetzung. Anschliessend erhalten Sie von uns eine gedruckte Version im Original per Posteinschreiben. Die Bearbeitungszeit für eine notariell beglaubigte Übersetzung beträgt drei bis vier (3-4) Arbeitstage nach Zahlungseingang. Für eine notarielle Beglaubigung mit Apostille beträgt die Bearbeitungszeit vier bis fünf (4-5) Arbeitstage nach Zahlungseingang.
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung richten sich nach der Anzahl Wörter in den Dokumenten, sowie der gewünschten Sprachkombinationen. Für eine genaue Preisberechnung benötigen wir somit Ihre Dokumente.
Der Minimaltarif für eine Seite mit notarieller Beglaubigung ist CHF 180 (exkl. 8.1% MwSt.).
Auch hier hängt der exakte Preis von verschiedenen Faktoren ab. Der Minimaltarif beträgt CHF 275 für eine Seite mit notarieller Beglaubigung und Apostille (exkl. 8.1% MwSt.).
Sie können bequem elektronisch per Vorauskasse per Banküberweisung oder per Kreditkarte, TWINT, Apple Pay, Google Pay, PostFinance Card, PostFinance E-Finance, Samsung Pay und CENTI oder in bar bezahlen.
Bitte schicken Sie uns Ihr Dokument unverbindlich per E-Mail als PDF oder Scan an contact@semiotictransfer.ch. Schildern Sie uns möglichst präzise Ihr Anliegen. Besonders wichtig ist die Angabe der Zielsprache und für welches Land Sie das übersetzte Dokument wünschen.
Daraufhin bekommen Sie von uns umgehend und unverbindlich eine Offerte. Ihre Dokumente werden natürlich mit uneingeschränkter Diskretion behandelt. Alle Kundendaten werden nach ISO 17100 vertraulich behandelt.
Bei Auftragserteilung empfangen Sie von uns eine gedruckte Version im Original per Posteinschreiben, denn nur unser Original ist rechtsgültig. Kopien werden normalerweise nicht anerkannt.
Normalerweise werden in der Schweiz angefertigte beglaubigte Übersetzungen auch im Ausland anerkannt, wenn eine Apostille oder Überbeglaubigung eingeholt wurde. Dabei ist es essenziell, dass auch der Bestätigungsvermerk in die jeweilige Landessprache übersetzt wird.
Wir benötigen von Ihnen lediglich eine digitale Version Ihres Original-Dokumentes in PDF-Form oder als Scan. Das Originaldokument benötigen wir nicht.
Für eine professionelle Übersetzung ist es notwendig, dass wir Ihre Dokumente in möglichst hoher Qualität in digitaler Form erhalten. Beachten Sie beim Digitalisieren bitte, dass Ihre Dokumente: komplett sichtbar und gerade ausgerichtet sind, beim Einscannen oder Abfotografieren ohne Wellen oder Falten auf dem Untergrund liegen, als PDF oder Scan gesendet werden
Ob Sie eine Apostille brauchen, können wir nicht beantworten. Dafür müssen Sie sich beim Empfänger der Dokumente erkundigen. Wir empfehlen für ausländische Behörden aber grundsätzlich eine Apostille auf die Übersetzung.
Nein. Falls Sie eine Apostille auf dem Originaldokument benötigen, müssen Sie sich an die Staatskanzlei wenden oder an die dafür zuständige Behörde des Kantons, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Wenn beispielsweise das Dokument im Kanton Zürich ausgestellt wurde, müssen Sie die Apostille bei der Staatskanzlei Zürich einholen.