Damit Behörden ein fremdsprachiges Dokument anerkennen, reicht es nicht, den Inhalt sinngemäß in die jeweilige Amtssprache zu übertragen. Auch die Einhaltung formaler Standards ist wichtig.
So geht bereits aus der Überschrift einer professionellen Übersetzung hervor, dass kein Original vorliegt: „Beglaubigte Übersetzung aus der französischen Sprache“ wäre beispielsweise ein adäquater Titel für die Übersetzung einer Heiratsurkunde aus Frankreich.
Weiterhin kennzeichnen Übersetzer, ob der Ausgangstext als Original, beglaubigte oder nicht beglaubigte Kopie vorlag. Eine nicht beglaubigte Kopie wäre zum Beispiel der ausgedruckte Scan eines Originaldokuments.
Grundsätzlich werden Dokumente vollständig übersetzt. Wünscht der Kunde, dass einzelne Passagen nicht übersetzt werden, kennzeichnet der Übersetzer diese Auslassungen. Um das Verständnis des übersetzten Dokuments zu gewährleisten, werden diese Auslassungen zuweilen mit Stichpunkten zu deren Inhalt versehen.
Beim Übersetzen von Zeugnissen und Diplomen versuchen professionelle Übersetzer nicht, einheimische Entsprechungen der im Originaldokument ausgewiesenen Rechtsbegriffe zu finden.
Schul-, Hochschul- und Ausbildungstypen werden möglichst wortgetreu übertragen. Ähnliches gilt für Namen von ausländischen Behörden und Gerichten. Auch Personennamen und Anschriften bleiben grundsätzlich erhalten.
Wird in der Ausgangssprache ein anderes Schriftsystem verwendet, greifen Übersetzer auf die ISO-Transliterationsnormen zurück, die eine eindeutige Übertragung in ein anderes Schriftsystem festlegen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der formalen und inhaltlichen Richtlinien, die Übersetzern ebenso geläufig sind wie die kleinen und großen „Fallen“ ihrer Arbeitssprachen.
Die Reihe lässt sich beliebig fortführen: Was macht man, wenn das Original Rechtschreibfehler aufweist? Wie werden Staatennamen übersetzt? Was tun, wenn es für ein Wort keine Entsprechung in der Zielsprache gibt?
Das Übersetzerteam von SemioticTransfer kennt die Antworten auf diese Fragen. In nächster Zeit werden wir an dieser Stelle näher darauf eingehen.