Ein Auslandstudium kann eine sehr grosse Bereicherung sein. Wollen auch Sie ein Semester in einer fremden Universität verbringen, neue Erfahrungen sammeln und Ihren Horizont erweitern? Ein Auslandstudium braucht viel Vorbereitung, daher sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Studentenvisum auseinandersetzen: Hier finden Sie wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Visumsantrag, und wir erklären Ihnen, warum Sie auf eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente nicht verzichten sollten.
Visumpflicht?
Als Schweizer Bürger besteht bei einem Auslandaufenthalt unter drei Monaten in den meisten EU/EFTA-Staaten keine Meldepflicht. Das ist dem Personenfreizügigkeitsabkommen zu verdanken. Doch auch für kürzere Auslandstudien ist es wichtig, sich im Voraus bei den Einwohnerbehörden bezüglich den aktuell geltenden Meldevorschriften zu informieren. So können Sie eventuelle bürokratische Probleme bei der Einreise vermeiden.
Möchten Sie für eine längere Zeit im Ausland studieren? Dann brauchen Sie sehr wahrscheinlich ein Visum. Hier finden Sie die wichtigsten Infos für eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 12 Monaten:
Sie müssen gemäss dem EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) folgende Unterlagen einreichen:
- eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass
- die Einschreibebestätigung einer anerkannten Universität im Gastland
- ein vom Gastland anerkannter Kranken- und Unfallversicherungsschutz
- einen Nachweis über genügende finanzielle Mittel für die Zeit des Studienaufenthalts
Für ein Auslandstudium ausserhalb der EU/EFTA müssen normalerweise zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. eine schriftliche Bestätigung und ein Empfehlungsschreiben der Schulleitung, dass die Person über die für den Unterricht erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Wichtigkeit einer beglaubigten Übersetzung
Es ist nicht nur wichtig, dass Sie alle Unterlagen korrekt und vollständig vorlegen, diese müssen auch beglaubigt übersetzt werden. Diese Dokumente sollten Sie niemals selbst übersetzen, da Übersetzungen für den Schriftverkehr mit Behörden immer beglaubigt sein müssen. Nur so erhalten sie einen offiziellen Charakter und können amtlich anerkannt werden.
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