Untermietverträge für ihr Anwesen im Ausland

Sollten Sie zu den Glücklichen gehören, welche sich ein Ferienhaus im Ausland gekauft haben, in welchem Sie regelmässig ihren Urlaub verbringen, stellt sich die Frage, ob Sie dieses in der Zeit, in welcher Sie nicht vor Ort sind, untervermieten möchten. Das spart Geld und ausserdem wäre dann jemand an ihrer Stelle dort, würde Sorge für Haus und Hof tragen und das Anwesen vor Einbrüchen und Vandalismus schützen. Dies ergäbe eine Win/Win-Situation. Allerdings auch nur dann, wenn Sie eine gute Wahl bezüglich der Untermieter getroffen haben. Und leider passiert es nur zu oft, dass man eigentlich ein ganz gutes Gefühl mit Menschen hat, im Nachhinein aber ein böses Erwachen erfolgt. Deshalb ist es unbedingt nötig, dass Sie einen lupenreinen Untermietvertrag mit ihren jeweiligen Mietern vereinbaren und unterzeichnen, in welchem auch die Details ganz klar geregelt sind. Nicht zuletzt muss der Untermietvertrag aber auch in ihrem Interesse gerichtlich Stand halten können, wenn es zum Äussersten, sprich: zum Streitfall vor Gericht kommt.

Der Untermietvertrag sollte als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden können

Ein Untermietvertrag, den Sie für ihr Anwesen mit einer zweiten Partei im Ausland abschliessen, sollte in beiden Sprachen vorliegen: der ihrigen und zudem der Sprache, die dort gesprochen wird, wo ihr Ferienhaus steht. Denn sollte es mit Untermietern wirklich einmal zu einem gerichtlichen Streitfall kommen, dann ist dasjenige Gericht zuständig, wo das Haus auch steht. Halten Sie dann keinen ordentlichen Untermietvertrag in der entsprechenden Amtssprache in der Hand, haben Sie von vorne herein schon mal schlechtere Karten als die Gegenpartei. Diese könnte sich dann immer darauf berufen, dass sie den Untermietvertrag nicht richtig verstanden hat. Sie sind also in der Bringsschuld, wenn Sie einen Untermietvertrag für ihr Anwesen im Ausland aufsetzen möchten. Dieser Untermietvertrag ist ein offizielles Dokument, welches klar die Absprachen der beiden Parteien regelt. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass Sie diesen Untermietvertrag als eine beglaubigte Übersetzung von einem professionellen Übersetzungsbüro wie der SemioticTransfer AG anfertigen lassen. Nur so können Sie sich vor dem oft erlebten bösen Erwachen schützen.

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