Grundstückskauf im Ausland

Immer öfter kaufen Europäer in anderen Ländern Grundstücke, Häuser, kleine Villen oder südspanische Fincas, Strandhütten in Thailand oder südamerikanische Tauchschulen. Hintergrund sind dabei stets ökonomische Überlegungen gepaart mit der Leidenschaft für das entsprechende Land sowie die finanzielle Sicherheit im Alter und die geographische Lokation der entsprechenden Immobilie. Immer mehr ältere Menschen realisieren dieses Lebensabendmodell: Rentenbezug in Europa und ein zeitweises Leben in billigeren Ländern, in denen die Rente zu einem überdurchschnittlich guten Leben reicht. Dieses Modell vereint die Vorteile beider Länder: gesundheitliche und finanzielle Absicherung im Heimatland und die Lebensvorteile in dem gewählten Land: Sonne, Spass, Genuss, eigenes Grundstück samt Haus oder die Realisierung eines Lebenstraums.

Der Kaufprozess ist dabei stets von Problemen und alltäglichen Kleinigkeiten geprägt. Abgesehen vom Auswahlprozesses des Objektes und den Verhandlungen, müssen auch stets die entsprechenden Dokumente verstanden, übersetzt und beglaubigt werden. Da es sich dabei meist um juristische Dokumente handelt, müssen diese von Spezialisten übersetzt und beglaubigt werden, da diese Dokumente später bei einem Notar hinterlegt und unterzeichnet werden. Der Notar im entsprechenden Land muss die Dokumente somit in seiner Muttersprache vorgelegt bekommen.

Der Prozess beginnt somit mit Ihnen, dem Verkäufer oder dem Käufer – je nachdem ob Sie ein Objekt zu kaufen bereit sind oder ob Sie der Verkäufer einer Immobilie oder eines Grundstücks sind – sowie der respektiven Gegenpartei. Weiterhin ist ein Fachanwalt vonnöten, der Ihnen beim Aufsetzen oder der Kontrolle des vorgelegten Vertrages behilflich ist. Die Zusammenarbeit ist deshalb ein dreieckiges Kommunikationsnetzwerk zwischen Ihnen, ihrem Anwalt und der SemioticTransfer AG.

Nachdem der Vertrag entsprechend aufbereitet ist, übermitteln Sie uns diesen und wir übersetzen ihn entsprechend in die Zielsprache, für die wir professionelle Muttersprachler als Übersetzer beschäftigen. Ihr Vertrag wird somit als beglaubigte Version im Land des Kaufs oder Verkaufs eingereicht und ihrem käuflichen Erwerb oder Verkauf steht rechtlich und sprachlich nichts mehr im Weg.

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