Die notarielle Beglaubigung mit Apostille

Beim Austausch wichtiger Dokumente mit Behörden ist es mitunter erforderlich, jene Dokumente notariell beglaubigen zu lassen.

Diese Beglaubigung, die von einem Notar oder einer anderen amtlich befugten Person ausgestellt werden kann, bescheinigt nicht nur die Echtheit eines Dokuments.

Im Fall von übersetzten Schriftstücken gibt sie außerdem Auskunft darüber, dass die Übersetzung sowohl vollständig als auch korrekt vorgenommen wurde. Man kann die notarielle Beglaubigung also auch als eine Art Gütesiegel verstehen.

Die Apostille wertet die notarielle Beglaubigung dahingehend auf, dass sie nicht nur im Zielland Gültigkeit hat, sondern ebenfalls in den Staaten, die dem sogenannten Haager Übereinkommen zugestimmt haben. Aktuell akzeptieren etwa 100 Staaten Dokumente mit Apostille als notariell beglaubigt.

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