Der Strafregisterauszug – für den Arbeitgeber im Ausland muss dieser transparent sein

Es gibt diese Momente im Leben, da möchte man sich einfach verändern und weiterentwickeln. Oder vielleicht möchte man auch nur irgendwo anders ganz neu anfangen. Vielleicht muss man aber auch der Karriere wegen weiter ziehen. Gründe gibt es sicher viele. Wenn man sich nun dazu entschieden hat, einen Wohn- und Arbeitsplatzwechsel ins Ausland zu wagen, dann ist das ein sicherlich wunderbarer Gedanke. Aber natürlich geht das auch nicht von heute auf morgen, sondern es stehen jetzt noch einige Hürden vor einem auf dem Weg. Das Wichtigste und sicherlich der erste Schritt wird es in der Regel sein, sich nach einem geeigneten Arbeitsplatz in der Ferne umzusehen und die hiesigen Arbeitgeber zu kontaktieren.

Beglaubigte Übersetzungen für die Bewerbung

Zuerst einmal wird man dann ein unverbindliches Erstgespräch führen. Man fährt in das entsprechende Land, stellt sich potentiellen Arbeitgebern erst einmal vor und verschafft sich auch selbst einen Eindruck vor Ort. Wenn man dann wieder zurück in der alten Heimat ist, kommt dann vielleicht auch schon recht zeitnah eine positive Antwort seitens des Arbeitgebers. Dieser ist von einem begeistert und möchte nun die entsprechenden Bewerbungsunterlagen haben – und diese natürlich in der jeweiligen Landessprache. Da man sich schließlich auch für das entsprechende Land interessiert und dort leben möchte, hat man meistens schon genug Fremdsprachenkenntnisse, um zum Beispiel einen Lebenslauf selber übersetzen zu können. Aber was ist mit den offiziellen Papieren? Diese sind nämlich nur gültig, wenn sie von einem beeidigten und vom Gericht bestellten Übersetzer verfasst wurden.

Der Strafregisterauszug muss auf jeden Fall übersetzt und beglaubigt werden

Viele Arbeitgeber – auch in anderen Ländern – verlangen von den Bewerbern, die sie in die engere Auswahl stellen, ein polizeiliches Führungszeugnis respektive einen Strafregisterauszug. Das ist ganz normal, denn schließlich will sich der kommende Arbeitsgeber kein faules Ei ins Nest holen. Ein Strafregisterauszug muss für den Arbeitgeber im Ausland natürlich übersetzt und auch vom Gericht beglaubigt werden. Sonst hat das Dokument keine glaubhafte Aussage. Und genau da kommt ein professionelles Übersetzungsbüro wie die SemioticTransfer AG ins Spiel. Wir wissen, wie man einen Strafregisterauszug für das jeweilige Land übersetzt und vor allem, welche Stellen diesen auch beglaubigen lassen. So sieht die Bewerbung hinterher nicht bloß tadellos aus, sondern der zukünftige Arbeitgeber hat auch von Anfang an ein gutes Gefühl bei der Sache.

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