Beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente

Amtliche Dokumente werden von den Behörden (Ämtern) ausgestellt. Zu solchen Dokumenten gehören beispielsweise der Personalausweis und Reisepass, die Geburtsurkunde, Heirats- und Scheidungsurkunde und der Führerschein. Nichtamtliche Dokumente sind zum Beispiel Mitgliedskarten oder Mitarbeiterpässe, diese werden nicht als Beleg für behördliche Angelegenheiten benötigt. In einigen Fällen werden beglaubigte Übersetzungen für amtliche Dokumente benötigt.

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente?

Diese wird benötigt, wenn ein Dokument auch im Ausland als offizielles Schriftstück anerkannt werden muss. Andersherum wird diese Art von beglaubigter Übersetzung gebraucht, wenn Sie ein ausländisches Dokument bei den Schweizer Behörden anerkennen lassen wollen. 

Welche amtlichen Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?

  • Geburtsurkunde, Geburtsregister, Geburtsschein
  • Heirats- und Scheidungsurkunde
  • Dokumente für Ein- und Ausbürgerung 
  • Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass und Visabescheinigungen
  • Strafregisterauszüge

Wer kann eine beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente erstellen?

Übersetzungsbüros wie SemioticTransfer bieten umfassende und flexible Übersetzungsdienstleistunden an. Hier werden beglaubigte Übersetzungen von erfahrenen Übersetzern mit Branchenkenntnissen und essentiellem Fachvokabular geleistet. Wir garantieren Ihnen hohe Qualität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit. Fragen Sie einfach die beglaubigte Übersetzung Ihrer amtlichen Dokumente bei uns an oder melden Sie sich bei Fragen. 

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