Wer mit dem Gedanken spielt, auszuwandern, muss sich bewusst sein, dass dieser Schritt mit viel Papierkram verbunden ist. Zahlreiche Anträge müssen ausgefüllt und Unterlagen eingereicht werden.
Wenn im Zielland eine andere Amtssprache gesprochen wird als in Ihrer aktuellen Heimat, fordern die ausländischen Behörden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente an.
Verständlicherweise wollen sich die Ämter nicht noch mit der Übersetzung eines Schriftstücks auseinandersetzen, andererseits aber auch sicher gehen, dass die vorliegende Übersetzung korrekt ist.
Die Beglaubigung, die von einem Notar oder von einer anderen befugten Person vergeben wird, bestätigt die Richtigkeit einer Übersetzung.